hm. das Urteil muss ich aber nicht richtig finden. Interessant für derartige Fälle, weil:
die fristlose Kündigung des Arbeitgebers halte ich wegen Annahmeverzugs für riskant. Ordentlich kündigen geht in Ordnung um Klarehit zu schaffen. Den Gehaltsanspruch hätte man im Wege der Arbeitsverweigerung (fristlos, aber formnichtig) klären können. Mit der Kündigung hätte der Arbeitgeber wohl Probleme bekommen, wenn “Schätzchen” am nächsten Tag zwecks Arbeitsaufnahme vorbei käme.
Von: Rainer Göhle
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